Fördergelder für die familien- und schulergänzende Betreuung: Einladung zur Einreichung der Rechnungen vom Januar 2025 – Dezember 2025

25. Februar 2026

Das Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung sieht die Verteilung von insgesamt 10 Millionen Franken jährlich vor. Von Gesetzes wegen ist vorgeschrieben, dass die Beiträge vollständig zur Förderung und langfristigen Sicherung eines für Eltern bezahlbaren und qualitativ angemessenen Angebots der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung verwendet werden und die bestehenden oder geplanten Beiträge der politischen Gemeinden ergänzen (und nicht ersetzen).

Sämtliche Eltern, deren Kinder eine auswärtige Kindertagesstätte besuchen und nicht bereits durch diese Kindertagesstätte von den Fördergeldern profitieren, haben die Möglichkeit um Einreichung der Rechnungen für die Monate Januar 2025 - Dezember 2025. Die Rechnungen sind unter Angabe der Kontoverbindung bis spätestens 31. März 2026 an die  Schulverwaltung Untereggen, Mittlerhof 30, 9033 Untereggen oder an info@untereggen.ch zu senden. Später eingetroffene Rechnungen können nicht mehr berücksichtigt werden und es werden keine Fördergelder ausbezahlt.

Die Eltern, deren Kinder in der schulergänzenden Betreuung ‘Rabennest’ betreut werden, brauchen die Rechnungen nicht einzureichen. Die entsprechenden Beträge werden direkt von den Quartalsrechnungen abgezogen.

Schulverwaltung Untereggen