Fördergelder für die familien- und schulergänzende Betreuung: Einladung zur Einreichung der Rechnungen vom Januar 2024 – Dezember 2024

24. April 2025

Das Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung sieht die Verteilung von insgesamt 10 Millionen Franken jährlich vor. Von Gesetzes wegen ist vorgeschrieben, dass die Beiträge vollständig zur Förderung und langfristigen Sicherung eines für Eltern bezahlbaren und qualitativ angemessenen Angebots der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung verwendet werden und die bestehenden oder geplanten Beiträge der politischen Gemeinden ergänzen (und nicht ersetzen).

Unteregger Eltern, deren Kinder in einer auswärtigen Kindertagesstätte betreut werden, können von den Fördergeldern profitieren, sofern sie nicht bereits durch ihre Kita Fördergelder erhalten haben.

Sämtliche Eltern, deren Kinder eine auswärtige Kindertagesstätte besuchen und nicht bereits durch diese Kindertagesstätte von den Fördergeldern profitieren, werden aufgefordert um Einreichung der Rechnungen für die Monate Januar 2024 – Dezember 2024. Die Rechnungen sind unter Angabe der Kontoverbindung bis spätestens 30. April 2025 an die Schulverwaltung Untereggen, Mittlerhof 30, 9033 Untereggen oder per E-Mail an info@untereggen.ch zu senden. Später eingetroffene Rechnungen können nicht mehr berücksichtigt werden und es werden keine Fördergelder ausbezahlt.

Die Eltern, deren Kinder in der Schulergänzenden Betreuung ‘Rabennest’ betreut werden, brauchen die Rechnungen nicht einzureichen. Die entsprechenden Beträge werden direkt von den Quartalsrechnungen abgezogen.

Schulverwaltung Untereggen